Als Erstanmelder brauchen Sie für das
Bürgeramt bzw.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten /
Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung:
eine
aktuelles "biometrisches" Lichtbild (Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand, ohne Kopfbedeckung) |
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den Personalausweis oder Reisepass | |
eine Bescheinigung über Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" am Unfallort (LSM) | |
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) | |
die Antragsgebühr (43,40 € bei Ersterteilung oder 42,60 € bei Erweiterung) | |
und ein ausgefülltes Antragsformular (Das Formular erhalten Sie im Bürgeramt.) |
Zusätzlich für Lkw und Busfahrer:
eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (2 Tage) | |
ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die geistige
und körperliche Eignung (nicht älter als 1 Jahr) |
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ein ärztliche Bescheinigung oder Zeugnis über das
Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre) |
Dann kann es mit der theoretischen und praktischen Ausbildung los
gehen!