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Fahrschule Wittek in Berlin

Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer

     
1-Wochen-Kurs (5 Tage) | 2025

Die nächsten Termine:

Di. 21.01.2025
07:30 Uhr - 14:30 Uhr
Mi. 22.01.2025 07:30 Uhr - 14:30 Uhr
Do. 23.01.2025 07:30 Uhr - 14:30 Uhr
Fr. 24 .01.2025 07:30 Uhr - 14:30 Uhr
Sa. 25.01.2025 08:30 Uhr - 15:30 Uhr (Achtung: andere Uhrzeit)

Uhrzeiten jeweils:
Di - Fr  07.30 - 14.30 Uhr
Sa        08.30 - 15.30 Uhr


Ort: Wilhelminenhofstr. 27/28, 12459 Berlin-Oberschöneweide (Köpenick)
(siehe weiteres zum Standort hier ...)

   

Anmeldung telefonisch unter 030 535 44 22 oder
Anfrage über unsere Kontaktseite.

Anmeldung hierfür bis spätestens 5 Werktage davor erbeten.

 

     
Samstags-Kurse | 2025

Nächster Termin:

Samstags: 25.01.2025

Uhrzeiten:
Sa        08.30 - 15.30 Uhr

Ort: Wilhelminenhofstr. 27/28, 12459 Berlin-Oberschöneweide (Köpenick)
(siehe weiteres zum Standort hier ...)

Anmeldung hierfür bis spätestens 5 Werktage davor erbeten.

Anmeldung telefonisch unter 030 535 44 22 oder
Anfrage über unsere Kontaktseite.

 


Termine: Beschleunigte Grundqualifikation

Die nächste "Beschleunigte Grundqualifikation" ist derzeit noch in Planung.

Weitere Informationen und Anmeldung telefonisch unter 030 535 44 22 oder
Anfrage über unsere Kontaktseite.

 

 

An alle Arbeitssuchenden im Bereich Kraftverkehr!

Wir sind zertifiziert nach AZAV und damit zugelassener Aus- und Weiterbildungsträger. Damit haben Sie bei uns die Möglichkeit, mit einem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit , eines Job-Centers oder der ARGE an der Berufskraftfahrerqualifikation und -weiterbildung bei uns teilzunehmen. Gerne beraten wir Sie zu den einzelnen Maßnahmen und Modulen. Und sprechen Sie vorab auch mit Ihrem Fallmanager über Ihre Möglichkeiten!

Suchen Sie einen passenden Kurs im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit, dann klicken Sie links auf "Kursnet" und geben Sie z. B. "Berufskraftfahrer" und "Berlin" ein.

Wichtiger Hinweis: Seit September 2008 benötigen Busfahrer und seit September 2009 auch alle Lkw-Fahrer zusätzlich zu Ihrem Führerschein eine Berufskraftfahrerqualifikation.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) bringt dabei einige grundlegende Veränderungen in der Aus- und Weiterbildung.

 

1 | Die "Grundqualifikation"

Jeder, der seine Führerscheinprüfung in einer der vier Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE nach dem 10. September 2009 ablegt, benötigt für die gewerbliche Nutzung seines Führerscheins die sogenannte "Grundqualifikation".

Die "Grundqualifikation" kann durch 3 Möglichkeiten erworben werden:

A.)  Durch die Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder anderen staatlich anerkannten alternativen Ausbildungsberufen)

B.)  Durch die Grundqualifikation mit Prüfung bei der IHK (7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ohne vorherige Teilnahme an einem Unterricht).

C.)  oder mit der "Beschleunigten Grundqualifikation"
(140-stündiger Unterricht inkl. 10 praktischen Stunden mit anschließender 90-minütiger theoretischen Prüfung)

 

2 | Weiterbildungen für Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung nach dem BKrFQG nachweisen. Sie betrifft alle Fahrer/-innen, die die "Grundqualifikation" oder die "Beschleunigte Grundqualifikation" erworben haben.

Um weiter arbeitsfähig zu bleiben, müssen Sie also alle 5 Jahre 5 mal 7 Weiterbildungsstunden absolvieren. Nach Vorlage der Weiterbildungsnachweise wird die Weiterqualifizierung im Führerschein eingetragen.

Auskünfte über die einzelnen Unterrichtsmodule und Termine erhalten Sie in unseren Fahrschulen oder finden Sie am Anfang dieser Seite!